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Tuesday, 20 August 2024

Falls die Meldung durch einen Dritten (z. B. Berater, Aufnehmer, Transporteur) erledigt werden soll, müssen Sie diesen bevollmächtigen. Lieferschein Lieferscheine können mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW online erstellt werden. Oder Sie nutzen dieses Formular: Schnittstelle für Datenimport Für den Import größerer Datenmengen - ab ca. 15 Datensätzen - kann eine Schnittstelle genutzt werden. Die Schnittstellenbeschreibung erhalten Sie auf Anforderung von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Schnittstelle für den Datenimport 15 KB Ansprechpartner Lara Heitland, Telefon: 0251 2376-689 Monika Himberg, Telefon: 0221 5340-533 Moritz Aldenhövel, Telefon: 0251 2376-620

  1. Meldeprogramm wirtschaftsdünger new life

Meldeprogramm Wirtschaftsdünger New Life

Für niedersächsiche Abgeber und Aufnehmer gilt seit der Novelle der nds. Meldeverordnung im Juli 2017 außerdem die ebenfalls monatliche Pflicht zur elektronischen Meldung der Daten. Wir empfehlen daher, keine schriftlichen Aufzeichnungen mehr auf Vordrucken zu erstellen. Bei Bedarf kann die Aufzeichnung, z. B. zur Weitergabe an Dritte als "Lieferschein", direkt aus dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger ausgedruckt werden. Eine nur elektronische Aufzeichnung ist zulässig. Das "Vorlegen auf Verlangen" im Rahmen einer Kontrolle muss dazu sichergestellt sein. Es würde genügen, wenn der der Aufzeichnungspflichtige in der Lage ist, dass Programm zu starten und die gefragten Lieferungen aufzurufen. Sollen dennoch vor der Meldung noch händische Aufzeichnungen erstellt werden, kann anliegender Vordruck genutzt werden. >> direkt zum Vordruck zur Aufzeichnung nach § 3 Verbringensverordnung) Meldepflicht für importierte Wirtschaftsdünger gemäß § 4 Verbringensverordnung Die Meldung über Importe von Wirtschaftsdünger aus anderen Bundesländern und Staaten ist der Düngebehörde für Lieferungen ab Juli 2017 monatlich nach der Übernahme elektronisch im Meldeprogramm zu melden.

Stimmen die Abgaben nicht überein, erfolgt eine Fehlermeldung. Die ZI-Daten-PIN wird nicht im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger gespeichert. Betriebs- / Registriernummer des Abgebers und Empfängers einer Lieferung sind beim Melden anzugeben Die Meldung einer Wirtschaftsdüngerlieferung im Meldeprogramm ist nur möglich, wenn für Abgeber und Empfänger eine gültige Betriebsnummer angegeben wird. Daher ist es wichtig, dass sich die Beteiligten rechtzeitig die korrekten Nummern mitteilen. Auch hier gilt: gültige Nummern aus den HIT/ZID Systemen und Registriernummern von Biogasanlagen können genutzt werden. Betriebe, die über keine der genannten Registriernummern verfügen, oder diese nicht nutzen möchten, müssen die Zuteilung einer gesonderten "LWK-Nummer" beantragen ( >> zum Formular: Antrag Vergabe Betriebsnummer und / oder PIN für das Meldeprogramm). Meldegebühr Die Kosten für das Meldeverfahren, inklusive der damit verbundenen Überprüfungen, sind gemäß Vorgabe des Landes durch Gebühren zu decken.